Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.
Taschentücher mit eingesticktem Monogramm oder einem eigenen Logo sind eine hübsche Geschenkidee für viele Anlässe.
✂ Service – zusätzliche Stickereien, Sonderanfertigungen
Gleich mitbestellen: